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21/11/2024

Gesetzesänderungen 2024: Darauf müssen Arbeitgeber achten

Lenneke Verstappen
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Lenneke Verstappen
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Vom Mindestlohn über die mögliche Einführung von elektronischer Arbeitszeiterfassung bis hin zum neuen Wachstumschancengesetz: 2024 kommen einige Gesetzesänderungen auf Unternehmen und Arbeitgeber zu. Du siehst den Wald vor lauter Paragrafen nicht mehr? Keine Sorge, wir haben alle relevanten Gesetzesänderungen für 2024 aufgelistet, damit du dein Unternehmen dementsprechend vorbereiten kannst.

Erhöhter Mindestlohn für 2024

Die gute Nachricht zuerst: die bereits 2022 beschlossene stufenweise Erhöhung des Mindestlohns geht 2024 in die nächste Phase. Ab 1. Januar steigt der Mindestlohn auf 12,41 Euro brutto pro Stunde. 2025 kommt dann die nächste und vorerst letzte Erhöhung auf 12,82 Euro. Das bedeutet nicht nur mehr Geld im Portemonnaie der Arbeitnehmer, sondern auch eventuelle Anpassungen für Arbeitgeber. Wir raten dir, bereits jetzt deine Budgets zu überdenken und sicherzustellen, dass alle Lohnstrukturen den neuen Vorgaben entsprechen.

Minijob-Grenze wird auch 2024 erhöht

Durch die Erhöhung des Mindestlohns steigt auch die Minijob-Grenze von bisher 520 Euro auf voraussichtlich 538 Euro brutto im Monat. Dabei sprechen wir von einem Durchschnittsbetrag. Minijobber können in einem Monat auch mehr als 538 Euro verdienen, solange die Jahresverdienstgrenze von 6.456 Euro brutto nicht überschritten wird.

Rückblick: Bis 2022 mussten Arbeitgeber die Stunden von Minijobbern reduzieren, wenn der Mindestlohn angehoben wurde. Seither werden Mindestlohn und Minijob-Grenze aber verbunden und gemeinsam erhöht. Bereite dich also schon mal auf eine erneute Änderung der Minijob-Grenze für 2025 vor, wenn du mit geringfügig Beschäftigten arbeitest.

Wachstumschancengesetz: das Wichtigste in Kürze

Ein weiterer Punkt auf der Agenda der Gesetzesänderungen ist das von der Regierungskoalition geplante Wachstumschancengesetz. Aber was steckt eigentlich dahinter? In Kürze: Es soll Unternehmen, insbesondere kleinen und mittelständischen, mehr Spielraum für Wachstum und Entwicklung verschaffen. Das soll unter anderem durch die Einführung von zusätzlichen steuerlichen Anreizen und Förderprogrammen geschehen. Die Verabschiedung des Gesetzes im Bundestag ist für den 10. November 2023 geplant und anschließend soll die Zustimmung vom Bundesrat am 15. Dezember dieses Jahres folgen.

Hier eine kurze Zusammenfassung zu den wichtigsten Inhalten des neuen Wachstumschancengesetzes:

  • Investitionsprämie für Klimaschutz: In den Jahren 2024 bis 2029 sollen Unternehmen eine Prämie von 15 Prozent für umweltfreundliche Investitionen erhalten. Bei höchstens zwei Anträgen pro Förderzeitraum kann die Förderung bis zu 200 Millionen Euro betragen.
  • Degressive Abschreibung: Für bewegliche Wirtschaftsgüter, die zwischen 1. Oktober 2023 und 1. Januar 2025 angeschafft oder hergestellt werden, soll eine Abschreibung von bis zu 25 Prozent des Anlagevermögens möglich sein.
  • Forschungsförderung: Der förderfähige Anteil von Kosten bei Auftragsforschungen soll auf 70 Prozent erhöht werden. Gleichzeitig steigt der Höchstförderbetrag auf drei Millionen Euro.
  • Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG): Ab 1. Januar 2024 sollen Unternehmen 1.000 statt bisher 800 Euro im Jahr der Anschaffung von geringwertigen Wirtschaftsgütern vollständig abziehen können.
  • Sammelpostenabschreibung: Die Abschreibung von Wirtschaftsgütern in einem Sammelposten soll bis zu einer Grenze von 5.000 Euro auf drei Jahre möglich sein.
  • Sonderabschreibung für KMU: Statt bisher 20 Prozent sollen kleine und mittelständische Unternehmen 50 Prozent der Investitionskosten für bewegliche Wirtschaftsgüter abschreiben können.
  • Umsatzgrenze bei der Ist-Besteuerung: Ab 2024 können Unternehmen mit Umsätzen bis 800.000 Euro die Verrechnung der Umsatzsteuer nach vereinnahmten Entgelten beantragen.
  • Befreiung Umsatzsteuervoranmeldung: Der Schwellenwert zur Befreiung von der vierteljährlichen Umsatzsteuervoranmeldung wird von 1.000 Euro auf 2.000 (im Vorjahr) angehoben.
  • Verpflegungspauschalen bei Dienstreisen: Ab 1. Januar 2024 wird die Pauschale für Verpflegungsmehraufwendungen für mehrtägige Reisen auf 30 Euro pro Tag angehoben. Auch die Verpflegungspauschale für eintägige Reisen, die länger als 8 Stunden dauern, sowie die Pauschale für An- und Abreisetage wird auf 15 Euro erhöht.
  • Erweiterung Verlustvortrag: Die Begrenzung der Mindestgewinnbesteuerung wird zwischen 2024 und 2027 temporär ausgesetzt. Der Verlustvortrag ist in diesen Veranlagungszeiträumen also nicht begrenzt. Diese Erweiterungen gelten übrigens auch für die Körperschaftssteuer.

Bitte beachte, dass sich der Gesetzesentwurf im Detail noch ändern kann. Für aktuelle Informationen hältst du am besten die Webseite des Bundesfinanzministeriums im Blick.

Kommt die Pflicht zur elektronischen Arbeitszeiterfassung 2024?

Ein kurzer Rückblick: 2022 hat das BAG-Urteil zur verpflichtenden Arbeitszeiterfassung große Wellen geschlagen. Wie genau die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung aussehen soll, wurde jedoch relativ offen gelassen. Seither warten Unternehmen auf Details, da die Pflicht zur elektronischen Zeiterfassung immer wieder im Raum steht, allerdings noch nicht offiziell verabschiedet ist.

Um das neue Arbeitszeitgesetz, in dem auch die Art und Weise der Erfassung im Detail definiert werden soll, wird bereits seit 2022 heftig diskutiert. SPD und Grüne plädieren für klare Vorgaben, wozu auch die taggenaue, elektronische Zeiterfassung gehört. Die FDP hält dem dagegen und setzt sich für mehr Flexibilität und zahlreiche Ausnahmeregelungen ein. Es wird allerdings erwartet, dass sich die Parteien 2024 endlich einigen und alle Zeichen deuten auch die Pflicht zur elektronischen Arbeitszeiterfassung. Nur Unternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitern sollen von dieser Pflicht befreit sein.

Um auf Nummer sicher zu gehen, solltest du dein Unternehmen also am besten schon jetzt vorbereiten und dich nach einem geeigneten Zeiterfassungssystem umsehen.

Mit dieser umfangreichen Liste bist du bestens auf alle Gesetzesänderungen für 2024 vorbereitet. Halte deine Augen und Ohren offen für weitere Informationen und sorge dafür, dass dein Unternehmen auf dem neuesten Stand ist. So startest du nicht nur motiviert ins neue Jahr, sondern auch rechtlich abgesichert!

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